ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

Die Mietgegenstände mit allen Bestandteilen bleiben Eigentum der Firma Das Wiener Zimmer (nachfolgend abgekürzt DWZ). Mietbar sind die Produkte der Kategorien Möbel, Glas, Korb, Metall, Porzellan & Keramik, Wohntextilien, Dekoration & Diverses. Angebot solange der Vorrat reicht. Die Vermietung erfolgt für Bestellende innerhalb Österreichs; der Mietgegenstand muss für die gesamte Mietdauer in Österreich bleiben. Eine Überlassung an Dritte ist untersagt, es sei denn, dieses wurde ausdrücklich vereinbart. Eine Mieteinheit beträgt einen Werktag bzw. ein Wochenende (Freitag ab 18 Uhr – Montag bis 9 Uhr). Die maximale Mietdauer beträgt zwei Wochen, eine Verlängerung der Mietdauer ist nach Absprache möglich.

Miete/Zahlung

3.1.1. Die Miete beträgt 5% des im Onlineshop angegebenen Verkaufspreises pro Mieteinheit zuzüglich einer einmaligen Aufwandspauschale von 20,- Euro. Die Mieten werden ohne Umsatzsteuer angegeben, da derzeit keine Umsatzsteuer anfällt (Kleinunternehmerregelung).

3.1.2. Die Miete wird nach Dauer der Benutzung berechnet.

3.1.4. Bei Verlängerung der vereinbarten Mietzeit wird der Verlängerungszeitraum entsprechend nachberechnet.

3.1.5. Die Zahlung erfolgt bar bei Abholung oder gegen Rechnungslegung per Vorauskasse – der Zahlungseingang muss bis 3 Werktage vor Abholung der Ware erfolgen.

3.1.6. DWZ kann die Hinterlegung einer Kaution in Höhe des Mietgut-Verkaufspreises in bar (in Euro) bei Übergabe der Ware verlangen. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgutes erhält der Kunde die Kaution zurück.

Der Mieter übernimmt die Haftung für die gelieferten Gegenstände vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe an DWZ und haftet in vollem Umfang für Schäden an oder durch die Mietgegenstände. Werden Gegenstände verschmutzt, gehen die Reinigungskosten zu Lasten des Mieters. Ist eine restlose Reinigung nicht möglich, so wird der Onlineshop-Verkaufspreis verrechnet.

Die Vermietung erfolgt ausschließlich an Selbstabholer oder eine – auf Kosten des Mieters – beauftragte Spedition bei DWZ. Der Besteller sorgt für ungehinderten Zugang bei Lieferung und Abholung. Wird der Zugang bzw. die Benützung der vorhandenen technischen Einrichtungen nicht ermöglicht, trägt der Besteller die dadurch entstehenden Kosten. DWZ kann in solchen Fällen auch die Lieferung abbrechen und die Kosten verrechnen.
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgsam zu behandeln und Beschädigungen sowie Verschmutzung hintanzuhalten.

Für entstandene Beschädigungen oder bei in Verlust geratenen Mietgegenständen wird dem Mieter der Onlineshop-Verkaufspreis verrechnet. Im Falle einer hinterlegten Kaution wird diese mit verrechnet. Für darüberhinausgehende Schäden behalten wir uns weitere Forderungen vor.

Der Mieter bescheinigt durch Unterschrift auf dem Abholschein, dass er die Mietgegenstände geprüft und in einwandfreiem Zustand übernommen hat.

Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Verzichtet der Mieter bei Über- und Rückgabe auf seine Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme und Kontrolle auf einwandfreien Zustand, so erkennt er die vom DWZ durchgeführte Überprüfung an.

Für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Auftrages haftet die bestellende Person. Die bestellende Person haftet für die Bezahlung der Mietrechnung und für alle mit der Eintreibung des Rechnungsbetrages verbundenen Kosten. Insbesondere auch dann, wenn die Eintreibung beim Rechnungsadressaten aus welchen Gründen auch immer, nicht erfolgreich durchgeführt werden kann.

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DWZ.